Alleinarbeit:
FREDDY rettet Leben
- Hervorragende Netzabdeckung auch
bei schlechter Signalstärke
und in abgeschirmten Räumen - Notruf-Funktion mit Standort-Übermittlung
- Lebensrettende Totmann-Funktion
- Sofort einsatzbereit
FREDDY – effektive Notruflösungen für die Alleinarbeit
Laut Gesetz liegt Alleinarbeit immer dann vor, wenn eine Person ihre Tätigkeit allein und außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen ausführt.
Die Dauer der Alleinarbeit spielt dabei keine Rolle.

Industrie | Handwerk |
Lager | Archivierung
Hoher Automatisierungsgrad: Einzelne Mitarbeitende im Bereich von Produktionsanlagen, Lagern und Logistik. Häufig verbunden mit stark eingeschränkter Hör- und Sichtweite.

Hoch- und Tiefbau |
Garten- und Landschaftsbau
Erhöhte oder kritische Gefährdung: Fahren und Abladen von Schüttgut, Arbeiten auf Großbaustellen außerhalb von Ruf- und Sichtweite etc.

Land- und Forstwirtschaft
Erhöhte oder kritische Gefährdung: Täglicher Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Dünger, Arbeit in Getreide-Silos, Bedienung von großen Maschinen und bei extremen Temperaturen. Häufig Alleinarbeit außerhalb von Ruf- und Sichtweite.

Sicherheitsdienst | Gebäudereinigung
Häufig Arbeiten in der Nacht oder am Wochenende, oft außerhalb von Ruf- und Sichtweite. Erhöhte Gefährdungen je nach Einsatzgebiet.
FREDDY – Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
Die Aufgabe einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA): Für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten unverzüglich Hilfe herbeizurufen – durch das Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Personen-Alarmen. Der Personen-Alarm wird dabei drahtlos über Mobilfunk zur Empfangseinrichtung übertragen.
Notruf
Willensabhängiger Alarm über
leicht erreichbare rote Notsignaltaste
inkl. Voralarm ≤ 60 Sekunden
Totmannfunktion
Willensunabhängiger Ruhealarm
inkl. Übertragung des Standortes (GPS)
≤ 90 Sekunden
Voralarm
Vor Auslösen des willens-
unabhängigen Alarms ≤ 45 Sekunden
Technischer Alarm
Ständige Überwachung der
technischen Verfügbarkeit
≤ 30 Minuten


Sehr hohe Redundanz
Maximale Erreichbarkeit dank
Mobilfunktechnologien LTE CAT M1 ,
roamender SIM, Dual-SIM
Hochleistungs-Akku
Komfortable Akkulaufzeit
von ca. 48 Stunden
Widerstandsfähig
Robust gemäß IP54, Temperatur-
bereich: -20° C bis 60° C
Zubehör
Inklusive Hemdclip oder
Gürtelclip (optional)
Notruf
Willensabhängiger Alarm über
leicht erreichbare rote Notsignaltaste
inkl. Voralarm ≤ 60 Sekunden
Totmannfunktion
Willensunabhängiger Ruhealarm
inkl. Übertragung des Standortes (GPS)
≤ 90 Sekunden
Voralarm
Vor Auslösen des willens-
unabhängigen Alarms ≤ 45 Sekunden
Technischer Alarm
Ständige Überwachung der
technischen Verfügbarkeit
≤ 30 Minuten
Sehr hohe Redundanz
Maximale Erreichbarkeit dank
Mobilfunktechnologien LTE CAT M1 ,
roamender SIM, Dual-SIM
Hochleistungs-Akku
Komfortable Akkulaufzeit
von ca. 48 Stunden
Widerstandsfähig
Robust gemäß IP54, Temperatur-
bereich: -20° C bis 60° C
Zubehör
inklusive Hemdclip oder
Gürtelclip (optional)
Gefärdungsanalyse Alleinarbeit
Laut Arbeitsschutzgesetz basieren die von Unternehmen umzusetzenden Maßnahmen auf einer erforderlichen und vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse.
Das Gefährdungsrisiko setzt sich zusammen aus: 1. der Gefährdungsstufe, 2. der Wahrscheinlichkeit eines Notfalls und 3. der Dauer bis zur Erstversorgung.
RISIKO = (Gefährdungsziffer + Bewertungsziffer) x Notfallwahrscheinlichkeitsziffer
1. Gefährdungsstufen – Festlegung der Gefährdungsziffer
Gering

Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person geringe Verletzungen bzw. geringe akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können. Die Person bleibt handlungsfähig
Gefährdungsziffer (GZ) 1-3
Erhöht

Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person erhebliche Verletzungen bzw. erhebliche akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können. Im Notfall bleibt die Person nicht mehr handlungsfähig
Gefährdungsziffer (GZ) 4-6
Kritisch

Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person besonders schwere Verletzungen bzw. besonders schwere akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können. Im Notfall bleibt die Person nicht mehr handlungsfähig
Gefährdungsziffer (GZ) 7-10
2. Wahrscheinlichkeit eines Notfalls – Festlegung der Notfallwahrscheinlichkeitsziffer
Gering

Es sind grundsätzlich keine Notfälle zu erwarten, ein Notfall ist bisher kaum aufgetreten oder vorstellbar
Notfallwahrscheinlichkeitsziffer (NW) 1-3
Mäßig

Erfahrungsgemäß sind Notfälle möglich. Unter ähnlichen Arbeitsbedingungen sind Notfälle gelegentlich aufgetreten
Notfallwahrscheinlichkeitsziffer (NW) 4-6
Erhöht

Es ist auch unter normalen Umständen mit Notfällen zu rechnen. Unter ähnlichen Arbeits-bedingungen sind Notfälle wiederholt aufgetreten.
Notfallwahrscheinlichkeitsziffer (NW) 7-10
3. Bewertung der Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen am Einzelarbeitsplatz – Festlegung der Bewertungsziffer
Kurz

Weniger als 5 Minuten
Bewertungsziffer (EV) 0
Mittel

5 – 10 Minuten
Bewertungsziffer (EV) 1
Lang

10 – 15 Minuten
Bewertungsziffer (EV) 2
Dein aktuelles Gefährdungsrisiko (R-Wert):
Der Wert von maximal 30 bedeutet ein akzeptables Risiko. Damit ist Alleinarbeit mit ständiger Überwachung möglich.
Laut Arbeitsschutzgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss ab einer Risikobewertung von über 30 das Risiko
durch zusätzliche technische und/oder organisatorische Maßnahmen minimiert werden.
Achtung: Ist es nicht möglich, die Bewertung auf maximal 30 zu reduzieren, so ist eine Alleinarbeit nicht zulässig!
Sicherheitslösungen für die Alleinarbeit
Meldeeinrichtungen
Gefährdungsstufen
(Gefährdungsrisiko in allen Fällen < 30)
Gering
Erhöht
Kritisch
Leitungsgebundenes Telefon
Stationäre Rufanlage
Schnurloses Telefon
Mobiltelefon
Sprechfunkgerät
Zeitgesteuerte Kontrollanrufe
Totmannschaltung
Ständige Kameraüberwachung
Personen-Notsignal-Anlage – PNA-11
Personen-Notsignal-Anlage (gemäß DGUV Regel 112-139)
Häufig gestellt Fragen – FAQ
Du hast eine Frage zur Alleinarbeit oder zu den gesetzlichen Vorgaben?
Dann helfen dir diese Hinweise und Antworten sicher weiter:
Unter Alleinarbeit versteht man Tätigkeiten, die von einer Person allein, ohne direkte Anwesenheit von Kollegen oder Vorgesetzten ausgeführt werden. Das bedeutet, dass sie außerhalb der Sicht- und Rufweite anderer arbeiten. Diese Arbeitsform birgt besondere Risiken, da bei Unfällen oder gesundheitlichen Notfällen keine direkte Hilfe vor Ort ist.
In Deutschland gibt es keine spezielle, einheitliche gesetzliche Regelung nur für Alleinarbeit. Stattdessen greifen verschiedene Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften:
1. Das Arbeitsschutzgesetz hat zum Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten und stetig zu verbessern. In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird Folgendes festgelegt:
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.“
2. § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird durch § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) weiter präzisiert. In § 4 Absatz 5 der ArbStättV heißt es:
„Der Arbeitgeber hat beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.“
Welche Ausstattung und Maßnahmen für die Erste Hilfe notwendig sind, wird in der Arbeitsstättenregel ASR A4.3 festgelegt. In Ziffer 5.1 Absatz 2 der ASR A4.3 steht:
„In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können besondere Meldeeinrichtungen (z. B. Notrufmelder) erforderlich sein. Sofern es nicht möglich ist, stationäre Meldereinrichtungen vorzusehen, können auch funktechnische Einrichtungen, z. B. Betriebsfunkanlagen, als Meldeeinrichtung eingesetzt werden. Bei Alleinarbeit können – gegebenenfalls auch willensunabhängig wirkende – Personen-Notsignal-Anlagen verwendet werden.“
3. Darüber hinaus hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mehrere Vorschriften zur Unfallverhütung veröffentlicht.
DGUV Vorschrift 1:
Die DGUV Vorschrift 1 legt grundlegende Verpflichtungen für Arbeitgeber fest. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeiter vor speziellen Gefahren zu schützen (§§ 21 ff.). Zudem müssen die Arbeitgeber sicherstellen, dass die nötigen Einrichtungen und Materialien für die Erste Hilfe und die Rettung aus gefährlichen Situationen bereitgestellt werden. Besonders wichtig ist, dass sie durch Meldesysteme gewährleisten, dass im Bedarfsfall sofort die erforderliche Hilfe angefordert und zum Einsatzort geleitet werden kann (§§ 24 ff.).
DGUV Regel 100-001:
Die DGUV Vorschriften werden durch die sogenannten DGUV Regeln näher definiert.
In der DGUV Regel 100-001 werden gefährliche Arbeiten beschrieben. In Abschnitt 2.7.2 heißt es:
„Wenn eine gefährliche Arbeit von einer einzelnen Person allein durchgeführt wird, muss der Unternehmer zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Personenschutz bereitstellen.“
Alleinarbeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass eine Person alleine, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen, Arbeiten verrichtet. Zu den technischen Maßnahmen zählen auch geeignete Notsignal-Anlagen für Personen.
DGUV Regel 112-139:
Die Einzelheiten zu Personen-Notsignal-Anlagen sind in der DGUV Regel 112-139 festgelegt. Diese Anlagen dienen dazu, willensabhängige und willensunabhängige Alarmsignale in Notfällen auszulösen und zu übertragen. Sie bestehen aus Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Wichtig: Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV schreiben nicht vor, dass Arbeitnehmer bei jeder Form von Alleinarbeit mit einem Totmannschalter ausgestattet sein müssen; diese Verpflichtung besteht nur für gefährliche Arbeiten. Ob es sich um gefährliche Arbeiten handelt, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden. Die Abgrenzung ist oft nicht klar. Daher ist es für den Arbeitgeber ratsam, allein arbeitende Mitarbeiter mit einem Personen-Notruf-Gerät auszustatten, um im Hinblick auf die Meldeeinrichtungen zur Ersten Hilfe auf der sicheren Seite zu sein. Zu viel Sicherheit ist immer besser als zu wenig.
Alleinarbeit ist in vielen Branchen verbreitet, vor allem dort, wo Mitarbeiter an abgelegenen Orten oder in speziellen Arbeitsbereichen tätig sind. Besonders häufig findet man Alleinarbeit in der Industrie, etwa bei Wartungs- oder Kontrollarbeiten in großen Anlagen, im Handwerk, bei Service- und Instandhaltungsdiensten sowie im Baugewerbe. Auch im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Sicherheitsdienst arbeiten Beschäftigte oft allein, ebenso wie im Transport- und Logistikbereich, wo Fahrer und Zusteller oft ohne direkte Begleitung unterwegs sind. Aufgrund der erhöhten Risiken setzen viele Unternehmen in diesen Bereichen auf spezielle Sicherheitslösungen wie Personen-Notsignal-Anlagen, um die Mitarbeiter im Notfall schnell unterstützen zu können.
Von gefährlicher Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person allein Arbeiten ausführt, die ein erhöhtes Unfall- oder Gesundheitsrisiko mit sich bringen und keine unmittelbare Hilfe erreichbar ist. Dies kann in Bereichen vorkommen, in denen mit schweren Maschinen, gefährlichen Stoffen oder in großen Höhen gearbeitet wird. Auch Tätigkeiten an abgelegenen Orten gelten als gefährliche Alleinarbeit, da in Notfällen die Rettung oft nur verzögert erfolgen kann. Arbeitgeber sind in solchen Fällen verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen, wie regelmäßige Kontrollanrufe oder Personen-Notsignal-Anlagen, bereitzustellen, um die Sicherheit der Alleinarbeiter zu gewährleisten.
Bei Alleinarbeit gibt es mehrere Gefährdungsfaktoren, die das Unfall- und Gesundheitsrisiko erhöhen. Zu den häufigsten Risiken zählen Unfälle durch Maschinen oder Werkzeuge, Stolper- und Sturzgefahren, gesundheitliche Notfälle wie plötzliche Erkrankungen sowie das Risiko, in gefährlichen Situationen keine direkte Hilfe zu bekommen. In sicherheitsrelevanten Berufen kann auch die Gefahr durch aggressive Personen oder Umwelteinflüsse eine Rolle spielen. Da bei Alleinarbeit keine Kollegen in unmittelbarer Nähe sind, müssen Unternehmen geeignete Schutzmaßnahmen wie Personen-Notsignal-Anlagen und regelmäßige Sicherheitskontrollen implementieren, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In Deutschland sind Arbeitgebende gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten, auch wenn diese alleine arbeiten. Bei der Organisation von Alleinarbeit tragen Arbeitgebende eine besondere Verantwortung.
Die Pflichten der Arbeitgebenden umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:
• Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgebende muss eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchführen, um alle möglichen Risiken, denen ein Alleinarbeitender ausgesetzt sein könnte, zu identifizieren.
• Maßnahmen zur Risikominimierung: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgebende geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu minimieren oder ganz zu beseitigen. Dazu können sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen gehören.
• Technische Ausstattung: In vielen Fällen ist eine technische Ausstattung erforderlich, um im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Dazu gehören beispielsweise Personen-Notsignal-Anlagen, die bei einem Unfall automatisch Alarm auslösen.
• Organisatorische Maßnahmen: Neben der technischen Ausstattung sind auch organisatorische Maßnahmen wichtig, wie beispielsweise regelmäßige Kontrollgänge, Telefonkontakte oder die Schulung der Mitarbeitenden.
• Betriebsanweisung: Für gefährliche Tätigkeiten in Alleinarbeit müssen Arbeitgebende eine ausführliche Betriebsanweisung erstellen, in der die Risiken, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und das Verhalten im Notfall genau beschrieben werden.
• Erste Hilfe: Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass im Falle eines Notfalls schnell Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ja, in Deutschland sind Arbeitgebende gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu, alle möglichen Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden gefährden könnten. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Gefahren, sondern auch um weniger offensichtliche Risiken, die sich erst bei genauer Betrachtung ergeben können.
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst eine systematische Untersuchung aller Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Dabei werden sowohl physische Gefahren (z.B. Lärm, Hitze, gefährliche Stoffe) als auch psychische Belastungen (z.B. Stress, Mobbing) berücksichtigt.
Grundsätzlich sind Arbeitgebende für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Sie können sich dabei von Fachkräften unterstützen lassen, wie beispielsweise Sicherheitsfachkräften oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzten.
Bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden können Arbeitgebende mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Darüber hinaus haften Arbeitgebende im Schadensfall.
Ja, in vielen Fällen ist die Einrichtung eines Notrufsystems für Alleinarbeitende in Deutschland Pflicht. Ob ein solches System zwingend erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Arbeiten in einsamen oder abgeschiedenen Bereichen, in denen schnelle Hilfe im Notfall nicht gewährleistet ist, erfordern in der Regel eine zusätzliche technische Absicherung. Die genaue Verpflichtung zur Einrichtung eines Notrufsystems ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, insbesondere aus der DGUV Vorschrift 1 (s.o.) und der Arbeitsstättenverordnung. Diese Regelungen legen fest, dass Arbeitgebende alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter technischer Hilfsmittel, wenn die Tätigkeit mit erhöhten Risiken verbunden ist.
Ja, in der Regel ist eine spezielle Schulung oder Einweisung für Arbeitnehmende, die Alleinarbeit leisten, Pflicht. Ob eine solche Schulung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher das Risiko, desto umfassender sollte die Schulung sein. Für das Stattfinden einer solchen Schulung liegt die Verantwortung bei den Arbeitgebenden.
Eine Schulung zum Thema Alleinarbeit für Arbeitnehmende hat das Ziel, auf die besonderen Herausforderungen und Gefährdungen vorzubereiten. Der konkrete Inhalt variiert je nach Branche, Arbeitsplatz und Risikopotenzial – sollte jedoch typischerweise die folgenden Themenbereiche abdecken:
1. Definition und rechtlicher Rahmen von Alleinarbeit
2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
3. Notfallvorsorge und Kommunikation
4. Psychosoziale Aspekte
5. Praktische Übungen und Szenarien
6. Dokumentation und Nachweise
Um Alleinarbeit sicherer zu gestalten, gibt es eine Vielzahl technischer Hilfsmittel. Diese dienen in erster Linie dazu, im Notfall schnell Hilfe zu alarmieren und so die Sicherheit des Alleinarbeitenden zu gewährleisten. Hierbei gibt es verschiedene technische Hilfsmittel, die das Risiko für allein arbeitende Personen deutlich reduzieren. Zu den wichtigsten zählen Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), die im Notfall automatisch oder manuell ein Signal an eine Leitstelle senden, damit schnell Hilfe organisiert werden kann. Weitere Hilfsmittel sind mobile Notrufgeräte, GPS-Tracking zur Standortbestimmung und mobile Apps, die regelmäßige Statusmeldungen ermöglichen oder Alarmfunktionen bieten. Auch Kamerasysteme und Funkgeräte können sinnvoll sein, um den Kontakt zu allein arbeitenden Personen sicherzustellen und im Ernstfall rasch reagieren zu können.
Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ist ein technisches System, das speziell entwickelt wurde, um die Sicherheit von Personen bei Alleinarbeit zu gewährleisten.
Die Anlage besteht aus tragbaren Geräten, die im Notfall automatisch oder manuell ein Notsignal absetzen, zum Beispiel bei einem Sturz oder bei Bewegungslosigkeit der Mitarbeitenden. Dieses Signal wird an eine Leitstelle oder eine definierte Ansprechperson gesendet, um schnelle Hilfe zu organisieren. Eingesetzt wird eine PNA vor allem in Arbeitsbereichen mit erhöhtem Risiko, wie in der Industrie, im Bauwesen, bei Wartungsarbeiten oder in der Sicherheitsbranche, um den Schutz der allein arbeitenden Personen sicherzustellen.
Arbeitgebende können verschiedene organisatorische Maßnahmen umsetzen, um die Sicherheit von allein arbeitenden Personen zu erhöhen. Dazu gehört zunächst die Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, um spezifische Risiken der Alleinarbeit zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können regelmäßige Kontrollanrufe oder Meldeintervalle festgelegt werden, bei denen die allein arbeitenden Mitarbeitenden in festgelegten Abständen Kontakt zur Leitstelle halten. Weiterhin ist es ratsam, klare Notfallpläne und Schulungen zur Nutzung von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) bereitzustellen, damit Mitarbeitende im Ernstfall genau wissen, wie sie handeln müssen. Auch das Festlegen von Kommunikationszeiten und regelmäßige Sicherheitseinweisungen tragen entscheidend zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bei.
Ja, eine regelmäßige Überwachung von Alleinarbeit ist erforderlich, insbesondere wenn die Tätigkeit mit erhöhten Risiken verbunden ist. Arbeitsschutzgesetze und -richtlinien empfehlen eine kontinuierliche oder in festen Intervallen durchgeführte Überwachung, um im Notfall schnell reagieren zu können. Dies kann über Kontrollanrufe, automatische Meldesysteme oder technische Hilfsmittel wie Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) erfolgen, die bei einem Notfall oder fehlender Rückmeldung automatisch Alarm auslösen. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass bei einem Zwischenfall schnelle Hilfe verfügbar ist und das Sicherheitsrisiko für Alleinarbeitende minimiert wird.
Ein Notfallplan für Alleinarbeitende sollte klare Anweisungen und Maßnahmen enthalten, um in kritischen Situationen schnell und effektiv reagieren zu können. Wichtige Bestandteile sind die Kontaktinformationen der zuständigen Personen oder Leitstellen, eine genaue Beschreibung der Arbeitsumgebung und potenzieller Gefahren sowie die Einsatzmöglichkeiten von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) oder anderen Notrufsystemen. Außerdem sollte der Plan festlegen, wie häufig Kontrollanrufe oder Meldeintervalle stattfinden, und konkrete Schritte für die Ersthilfe und Notfallkommunikation vorsehen. Der Plan muss regelmäßig aktualisiert und den Mitarbeitenden im Rahmen von Schulungen vermittelt werden, damit alle Beteiligten im Ernstfall optimal vorbereitet sind.
Arbeitgebende können umfassende Informationen und Unterstützung zur sicheren Organisation von Alleinarbeit bei verschiedenen Stellen erhalten. Zu den wichtigsten Stellen zählen die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, die praxisnahe Empfehlungen und Schulungen anbieten. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Leitfäden, Studien und Arbeitshilfen bereit, um den Arbeitsschutz bei Alleinarbeit zu optimieren. Darüber hinaus bieten wir als Fachanbieter von Sicherheitslösungen Beratung und technische Hilfsmittel wie Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) an, um die Sicherheit bei Alleinarbeit gezielt zu erhöhen.
Arbeitnehmende können sich bei Fragen zur Alleinarbeit gern an uns wenden. Wichtige Auskünfte zu diesem Thema erteilen auch die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
In Deutschland sind Arbeitgebende gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten, auch wenn diese alleine arbeiten. Bei der Organisation von Alleinarbeit tragen Arbeitgebende eine besondere Verantwortung.
Die Pflichten der Arbeitgebenden umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:
• Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgebende muss eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchführen, um alle möglichen Risiken, denen ein Alleinarbeitender ausgesetzt sein könnte, zu identifizieren.
• Maßnahmen zur Risikominimierung: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgebende geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu minimieren oder ganz zu beseitigen. Dazu können sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen gehören.
• Technische Ausstattung: In vielen Fällen ist eine technische Ausstattung erforderlich, um im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Dazu gehören beispielsweise Personen-Notsignal-Anlagen, die bei einem Unfall automatisch Alarm auslösen.
• Organisatorische Maßnahmen: Neben der technischen Ausstattung sind auch organisatorische Maßnahmen wichtig, wie beispielsweise regelmäßige Kontrollgänge, Telefonkontakte oder die Schulung der Mitarbeitenden.
• Betriebsanweisung: Für gefährliche Tätigkeiten in Alleinarbeit müssen Arbeitgebende eine ausführliche Betriebsanweisung erstellen, in der die Risiken, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und das Verhalten im Notfall genau beschrieben werden.
• Erste Hilfe: Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass im Falle eines Notfalls schnell Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ja, in Deutschland sind Arbeitgebende gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu, alle möglichen Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden gefährden könnten. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Gefahren, sondern auch um weniger offensichtliche Risiken, die sich erst bei genauer Betrachtung ergeben können.
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst eine systematische Untersuchung aller Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Dabei werden sowohl physische Gefahren (z.B. Lärm, Hitze, gefährliche Stoffe) als auch psychische Belastungen (z.B. Stress, Mobbing) berücksichtigt.
Grundsätzlich sind Arbeitgebende für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Sie können sich dabei von Fachkräften unterstützen lassen, wie beispielsweise Sicherheitsfachkräften oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzten.
Bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden können Arbeitgebende mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Darüber hinaus haften Arbeitgebende im Schadensfall.
Ja, in vielen Fällen ist die Einrichtung eines Notrufsystems für Alleinarbeitende in Deutschland Pflicht. Ob ein solches System zwingend erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Arbeiten in einsamen oder abgeschiedenen Bereichen, in denen schnelle Hilfe im Notfall nicht gewährleistet ist, erfordern in der Regel eine zusätzliche technische Absicherung. Die genaue Verpflichtung zur Einrichtung eines Notrufsystems ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, insbesondere aus der DGUV Vorschrift 1 (s.o.) und der Arbeitsstättenverordnung. Diese Regelungen legen fest, dass Arbeitgebende alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter technischer Hilfsmittel, wenn die Tätigkeit mit erhöhten Risiken verbunden ist.
Ja, in vielen Fällen ist die Einrichtung eines Notrufsystems für Alleinarbeitende in Deutschland Pflicht. Ob ein solches System zwingend erforderlich ist, hängt maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Arbeiten in einsamen oder abgeschiedenen Bereichen, in denen schnelle Hilfe im Notfall nicht gewährleistet ist, erfordern in der Regel eine zusätzliche technische Absicherung. Die genaue Verpflichtung zur Einrichtung eines Notrufsystems ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, insbesondere aus der DGUV Vorschrift 1 (s.o.) und der Arbeitsstättenverordnung. Diese Regelungen legen fest, dass Arbeitgebende alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter technischer Hilfsmittel, wenn die Tätigkeit mit erhöhten Risiken verbunden ist.
Ja, in der Regel ist eine spezielle Schulung oder Einweisung für Arbeitnehmende, die Alleinarbeit leisten, Pflicht. Ob eine solche Schulung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher das Risiko, desto umfassender sollte die Schulung sein. Für das Stattfinden einer solchen Schulung liegt die Verantwortung bei den Arbeitgebenden.
Eine Schulung zum Thema Alleinarbeit für Arbeitnehmende hat das Ziel, auf die besonderen Herausforderungen und Gefährdungen vorzubereiten. Der konkrete Inhalt variiert je nach Branche, Arbeitsplatz und Risikopotenzial – sollte jedoch typischerweise die folgenden Themenbereiche abdecken:
1. Definition und rechtlicher Rahmen von Alleinarbeit
2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
3. Notfallvorsorge und Kommunikation
4. Psychosoziale Aspekte
5. Praktische Übungen und Szenarien
6. Dokumentation und Nachweise
Um Alleinarbeit sicherer zu gestalten, gibt es eine Vielzahl technischer Hilfsmittel. Diese dienen in erster Linie dazu, im Notfall schnell Hilfe zu alarmieren und so die Sicherheit des Alleinarbeitenden zu gewährleisten. Hierbei gibt es verschiedene technische Hilfsmittel, die das Risiko für allein arbeitende Personen deutlich reduzieren. Zu den wichtigsten zählen Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), die im Notfall automatisch oder manuell ein Signal an eine Leitstelle senden, damit schnell Hilfe organisiert werden kann. Weitere Hilfsmittel sind mobile Notrufgeräte, GPS-Tracking zur Standortbestimmung und mobile Apps, die regelmäßige Statusmeldungen ermöglichen oder Alarmfunktionen bieten. Auch Kamerasysteme und Funkgeräte können sinnvoll sein, um den Kontakt zu allein arbeitenden Personen sicherzustellen und im Ernstfall rasch reagieren zu können.
Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ist ein technisches System, das speziell entwickelt wurde, um die Sicherheit von Personen bei Alleinarbeit zu gewährleisten.
Die Anlage besteht aus tragbaren Geräten, die im Notfall automatisch oder manuell ein Notsignal absetzen, zum Beispiel bei einem Sturz oder bei Bewegungslosigkeit der Mitarbeitenden. Dieses Signal wird an eine Leitstelle oder eine definierte Ansprechperson gesendet, um schnelle Hilfe zu organisieren. Eingesetzt wird eine PNA vor allem in Arbeitsbereichen mit erhöhtem Risiko, wie in der Industrie, im Bauwesen, bei Wartungsarbeiten oder in der Sicherheitsbranche, um den Schutz der allein arbeitenden Personen sicherzustellen.
Arbeitgebende können verschiedene organisatorische Maßnahmen umsetzen, um die Sicherheit von allein arbeitenden Personen zu erhöhen. Dazu gehört zunächst die Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, um spezifische Risiken der Alleinarbeit zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können regelmäßige Kontrollanrufe oder Meldeintervalle festgelegt werden, bei denen die allein arbeitenden Mitarbeitenden in festgelegten Abständen Kontakt zur Leitstelle halten. Weiterhin ist es ratsam, klare Notfallpläne und Schulungen zur Nutzung von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) bereitzustellen, damit Mitarbeitende im Ernstfall genau wissen, wie sie handeln müssen. Auch das Festlegen von Kommunikationszeiten und regelmäßige Sicherheitseinweisungen tragen entscheidend zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bei.
Ja, eine regelmäßige Überwachung von Alleinarbeit ist erforderlich, insbesondere wenn die Tätigkeit mit erhöhten Risiken verbunden ist. Arbeitsschutzgesetze und -richtlinien empfehlen eine kontinuierliche oder in festen Intervallen durchgeführte Überwachung, um im Notfall schnell reagieren zu können. Dies kann über Kontrollanrufe, automatische Meldesysteme oder technische Hilfsmittel wie Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) erfolgen, die bei einem Notfall oder fehlender Rückmeldung automatisch Alarm auslösen. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass bei einem Zwischenfall schnelle Hilfe verfügbar ist und das Sicherheitsrisiko für Alleinarbeitende minimiert wird.
Ein Notfallplan für Alleinarbeitende sollte klare Anweisungen und Maßnahmen enthalten, um in kritischen Situationen schnell und effektiv reagieren zu können. Wichtige Bestandteile sind die Kontaktinformationen der zuständigen Personen oder Leitstellen, eine genaue Beschreibung der Arbeitsumgebung und potenzieller Gefahren sowie die Einsatzmöglichkeiten von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) oder anderen Notrufsystemen. Außerdem sollte der Plan festlegen, wie häufig Kontrollanrufe oder Meldeintervalle stattfinden, und konkrete Schritte für die Ersthilfe und Notfallkommunikation vorsehen. Der Plan muss regelmäßig aktualisiert und den Mitarbeitenden im Rahmen von Schulungen vermittelt werden, damit alle Beteiligten im Ernstfall optimal vorbereitet sind.
Arbeitgebende können umfassende Informationen und Unterstützung zur sicheren Organisation von Alleinarbeit bei verschiedenen Stellen erhalten. Zu den wichtigsten Stellen zählen die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, die praxisnahe Empfehlungen und Schulungen anbieten. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Leitfäden, Studien und Arbeitshilfen bereit, um den Arbeitsschutz bei Alleinarbeit zu optimieren. Darüber hinaus bieten wir als Fachanbieter von Sicherheitslösungen Beratung und technische Hilfsmittel wie Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) an, um die Sicherheit bei Alleinarbeit gezielt zu erhöhen.
Arbeitnehmende können sich bei Fragen zur Alleinarbeit gern an uns wenden. Wichtige Auskünfte zu diesem Thema erteilen auch die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Zubehör
Netzteil
Das Netzteil ist nicht im Lieferumfang enthalten. Sie können jedoch jedes handelsübliche Netzteil verwenden. Gerne bieten wir Ihnen auf Wunsch ein passendes zum Kauf an.
Kabel
Ein Kabel ist nicht im Lieferumfang enthalten. Sie können jedoch jedes handelsübliche USB-C Kabel verwenden oder sich dieses auf Wunsch von uns mitliefern lassen.
Gürtelclip
Die Pager werden mit einem praktischen Hemdclip geliefert. Wenn Sie sich zusätzlich einen Gürtelclip wünschen, liefern wir Ihnen diese Alternative gerne mit.
Pager Tasche ALPHA
Als passende Ergänzung bieten wir Ihnen die Pager Tasche ALPHA in Schwarz mit hochwertigem Tenax-Verschluss zum Kauf an.
Hemdclip
Der Pager wird mit einem Hemdclip geliefert. Wenn Sie zusätzliche Hemdclips benötigen, können Sie diese direkt bei uns mitbestellen.

Pager F.R.E.D.
für BOS, Feuerwehren und Rufbereitschaften
Für Einsätze, bei denen es auf jeden Augenblick ankommt: In Sekundenschnelle alle benötigten Einsatzkräfte schnell und sicher per Gruppenruf und mit Angabe der benötigten Qualifikationen alarmieren!